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Steuerberater für Existenzgründer

Steuerberater für Existenzgründungen spielen bei der Gründung eines Unternehmens in der Gruppe der Dienstleister eine wichtige Rolle.

Viele mussten schon erfahren, dass eine gute Geschäftsidee allein noch kein Garant für Erfolg ist. Unabhängig davon, ob Sie etwas zum Unternehmenskonzept erfahren wollen, ob Sie sich Gedanken über die Standortwahl machen oder finanzielle Anforderungen klären müssen, nichts geht ohne gründliche Information.

Von der passenden Rechtsformwahl über die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum Jahresabschluss, wir können helfen.

Wir verfolgen bei der Gründungs- und Unternehmensberatung das ganzheitliche Prinzip – d.h. wir betrachten nicht einzelne Faktoren isoliert und versuchen diese zu optimieren – sondern schaffen ganzheitliche Lösungen durch unseren Beratungsansatz.

Insbesondere gilt es z.B. den Gründungszuschuss zu überprüfen. Dieser dient der Förderung der Existenzgründung und wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt. Er stellt den Lebensunterhalt sicher und ermöglicht dem Existenzgründer die  sozialen Absicherung in der Selbständigkeit.

Wir sind als fachkundige Stelle befugt, die Anforderung der Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit zu unterschreiben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der dafür erforderlichen Unterlagen

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.existenzgruender.de          

 

Begriff der Existenzgründung

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung, wobei dieser Begriff eher für Gründung größerer Unternehmen jenseits des Mittelstand benutzt wird. Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z.B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen oder Arzneimitteln). Eine Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Vorgründungs- und Nachfolgecoaching
  • Formalitäten bei der Gründung, Kontaktaufnahme mit Behörden
  • Wahl der Gesellschaftsform
  • Rentabilitätsrechnungen
  • Nachfolgeberatung
  • Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen sowie Analysen
  • Finanzwirtschaftliche Planungen und Analysen, Darstellung von Finanzierungsalternativen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Markt- und Standortanalysen
  • Vorabprüfung von Geschäftsideen
  • Fortführungsprognose, Schwachstellenanalyse
  • Unternehmensbewertung / Rating
  • Existenzfestigung
  • Neukundengewinnung
  • Marketing, Werbung und Vertrieb
  • Sanierung
  • Erarbeitung individueller Lösungen Begleitung und Coaching
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